Antrag auf einen "Weiterbildungsscheck Sachsen" nach Teil II/1 A der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01411
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) beschäftigungspolitische Projekte im Rahmen der Umsetzung der Strukturpolitik der Europäischen Union.
Was wird gefördert?
Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, insbesondere mit folgenden Zielstellungen:
- Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer Märkte
- Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften
- Anpassung der Arbeitgeber* an neue Herausforderungen z. B. hinsichtlich von Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung oder der Implementierung neuer Technologien
- Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen
- Vertiefende bzw. ergänzende Bildungsangebote für Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung
- Qualifizierungen zur Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Arbeitsprozess
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
Anteil an den förderfähigen Gesamtkosten der Weiterbildung (zuzüglich Prüfungs- oder Anerkennungsgebühren):
- 50 %
- bei Arbeitgebern mit mehr als 500 Mitarbeitern: 40%
- bei Weiterbildungen für ausschließlich Geringqualifizierte ohne Berufsabschluss, Teilnehmer ab 50 Jahre oder Auszubildende: 70 %
Eigenanteil:
mindestens 30 % (abhängig von Förderhöhe)
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
- Die förderfähigen Kosten zuzüglich Prüfungs- oder Anerkennungskosten müssen mindestens EUR 700,00 betragen (bei Weiterbildungen nur für Auszubildende EUR 430,00).
- Die Zahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos.
- Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.