- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung: bis 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres
- Geltendmachung im Rahmen der Einkommensteuererklärung: innerhalb festgelegter Abgabefristen (ab Einkommensteuererklärung 2018 grundsätzlich bis 31.07. des Folgejahres)
- Antragsveranlagung: innerhalb der vierjährigen Festsetzungsverjährungsfrist (spätestens am 31.12. des viertfolgenden Kalenderjahres, zum Beispiel für 2016 spätestens am 31.12.2020)
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