- Sie erhalten staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- BAföG
- Grundsicherung
- oder Sie sind taubblind
- oder Sie erhalten Blindenhilfe
Eine Ermäßigung auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags wird folgenden schwerbehinderten Personengruppen gewährt:
- Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 allein aufgrund der Sehbehinderung
- hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
- Menschen mit Behinderungen mit einem GdB von wenigstens 80, die wegen ihres nicht nur vorübergehenden Leidens nicht ständig an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können