- Anzeige über die Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder eines Gewerbebetriebs: innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs
- Anzeige über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit: innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit
- Übermittlung des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung": innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Unternehmens
Inhalt