Antragsberechtigte
Ausschließlich natürliche Personen
Zulässigkeit
Der Antrag auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn dem Schuldner innerhalb der letzten 10 Jahre bereits einmal Restschuldbefreiung erteilt wurde.
Auch wenn die Restschuldbefreiung in der Vergangenheit durch die Entscheidung des Gerichts versagt worden ist, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen sein. Einzelheiten dazu enthält der Antragsvordruck.