Begutachtung allgemein:
- Bescheid über die Entscheidung: spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang bei der Pflegekasse
- erstmalige Leistungen: frühestens ab Beginn des Antragsmonats
Begutachtung bei Anmeldung einer Pflegezeit:
- bei stationärem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik: innerhalb einer Woche nach Antragseingang
- bei Aufenthalt in häuslicher Umgebung: innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang
Der MDK muss den oder die Antragstellende unverzüglich schriftlich darüber informieren, welche Empfehlung er an die Pflegekasse weiterleitet.