- für die verbindliche Auskunft (Zulassungsvoraussetzungen): EUR 200,00
- für den Zulassungsantrag: EUR 200,00
Prüfungsgebühr
- EUR 1.000
- Sollten Sie die Prüfungsgebühr nicht rechtzeitig zahlen, gilt dies als Verzicht auf die Prüfungszulassung.
- Bei Rücktritt vor Ablauf der Zahlungsfrist entfällt die Prüfungsgebühr, treten Sie vor Abschluss der letzten Aufsichtsarbeit zurück, wird Ihnen die Prüfungsgebühr zur Hälfte erstattet (EUR 500,00)