Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe
Lassen sich Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer Sparkasse nicht einvernehmlich lösen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren beantragen.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) hat zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Die Schlichtungsstelle beim DSGV ist durch das Bundesamt für Justiz als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt.