- Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde telefonisch, schriftlich oder persönlich an die zuständige Behörde.
- Sie können Ihre Beschwerde auch auf dem bereitstehenden Formular "Verbraucherbeschwerde" einreichen.
- Es ist wichtig, dass Sie ausführliche Angaben zur Beschwerde machen, die konkret, sachlich und wahrheitsgemäß sein sollten.
- Geben Sie mit der Beschwerde nach Möglichkeit eine entsprechende Warenprobe ab (die zuständige Behörde nimmt darüber ein Protokoll auf).
- Sofern es sich um kühlpflichtige Lebensmittel handelt, sollten Sie diese möglichst kühl zur zuständigen Behörde transportieren.
- Weiterhin sind möglichst genaue Angaben zur Behandlung der Ware seit dem Erwerb erforderlich.
Weitere Ermittlungen/Sanktionen
Drohen anderen Verbrauchern gesundheitliche Schäden durch die gemeldete Ursache, leitet die für den Hersteller/Verkäufer zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde weitere Maßnahmen, wie auszugsweise unten aufgeführt, ein:
- Ein Lebensmittelkontrolleur führt eine amtliche Kontrolle im betreffenden Betrieb oder Geschäft durch. Dabei wird möglichst eine Verfolgsprobe aus derselben Charge entnommen. Notfalls erfolgt die Untersuchung auch ohne Verfolgsprobe.
- Anhand dieser Untersuchung erstellt die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen gegebenenfalls ein (lebensmittelrechtliches) Gutachten. Darüber beziehungsweise vom Ergebnis der Betriebskontrolle werden Sie als Beschwerdeführer, sofern gewünscht, in Kenntnis gesetzt.
- weitere Ermittlungen im Betrieb
- Entnahme weiterer Nachproben
- bei schweren Hygienemängeln kann unter Umständen sogar eine Betriebsschließung veranlasst werden (auch vorübergehend)
- die Einleitung eines Bußgeld- oder Strafverfahrens beziehungsweise eines Verwaltungsverfahrens
- Verkehrsverbot für das Erzeugnis
- Rückrufaktion für die betroffenen Produkte oder Chargen
- Information der Öffentlichkeit
- europaweite Warnmeldung