An einer Schulaufnahmeuntersuchung müssen teilnehmen:
- alle Kinder, die bis zum 30.06. des beginnenden Schuljahres das 6. Lebensjahr vollendet haben
- vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder
- Kinder, die auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen
- Kinder, die in Förder- oder Privatschulen eingeschult werden sollen