Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Förderrichtlinie "Rettungsbeihilfen" (RL RH/2015), Nr. 03091
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus aus Sachsen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können ein Förderdarlehen der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) beantragen. Ziel der Förderung ist es, die Liquidität vorübergehend zu stützen, um eine langfristigen Rentabilität wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu erhalten.
Was wird gefördert?
- vorübergehende Stützung der Liquidität in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes (Rettungsbeihilfe)
- Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)
Was wird finanziert?
Rettungsbeihilfe
Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bis zur Erstellung des Umstrukturierungsplanes, zum Beispiel:
- für Wareneinkauf
- für Personal
Umstrukturierungsbeihilfe
zusätzlich zur Rettungsbeihilfe Kosten beispielsweise im Zusammenhang mit
- Vergleichen mit Lieferanten
- der Schließung von Teilbereichen
- der Umstellung von Betriebsabläufen
Was kann nicht finanziert werden?
- Zins und Tilgung, sowie die Ablösung von Bankkrediten (auch nicht im Rahmen von Vergleichen)
- Steuern und öffentliche Abgaben
- Entnahmen / Leistungen an die Inhaber / Gesellschafter (auch stille Gesellschafter)
- Investitionen und Ausweitung der Geschäftstätigkeit
Konditionen
- Darlehen nach Teil A -
Art der Förderung
Darlehen als Anteilsfinanzierung
Auszahlung
100 %
Zinssatz
individuell zu vereinbaren
Höhe, Laufzeiten
Rettungsbeihilfe:
- maximal 6 Monate
- bis zu EUR 1,5 Millionen (mindestens EUR 20.000)
Festzinssatz für die gesamte Laufzeit (nicht unter dem Referenzsatz der Europäischen Kommission)
Vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfe:
- maximal 18 Monate
- bis zu EUR 500.000 (mindestens EUR 20.000)
Umstrukturierungsbeihilfe:
- maximal 60 Monate
- bis zu EUR 500.000 (mindestens EUR 20.000)
Sicherheiten
alle zumutbaren, mindestens persönliche Haftung der Inhaber / Gesellschafter (Bürgschaft einschließlich notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvolladstreckungsadunterwerfung).
- Bürgschaften nach Teil B -
Höhe, Laufzeiten
Rettungsbeihilfe:
- maximal 18 Monate
- maximal 80 % des zu verbürgenden Darlehens, bis zu EUR 1,2 Millionen
Vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfe:
- maximal 18 Monate
- maximal 80 % des zu verbürgenden Darlehens, bis zu EUR 400.000 (mindestens EUR 20.000)
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)