- Formular "Beratungshilfe - Antrag mit Ausfüllhinweisen" (erhältlich bei Rechtspflegern, beratenden Anwälten oder in Amt24 als Online-Formular)
- Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument
- Nachweise über Einkommen und Vermögen:
- eigene Einkommensnachweise
(zum Beispiel Bewilligungsbescheide der ARGE, BAföG-Bescheid, Lohnbescheinigung der letzten drei Monate, Rentenbescheid, Bescheinigung der Wohngeldstelle, Krankenkassenbescheinigung bei der Zahlung von Krankengeld) - Einkommensnachweise des Ehegatten, sofern kein eigenes Einkommen vorhanden ist
- Kindergeldnachweise
- Nachweise über die Zahlung von Unterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt)
- Mietvertrag (bei Eigenheim: Nachweis der Ausgaben beziehungsweise des Darlehensvertrages)
- Versicherungen (mit aktuellen Beitragshöhen)
- sonstige monatliche Belastungen
(zum Beispiel Monatskarte des öffentlichen Personennahverkehrs, Kredite, sonstige Ratenzahlungen) - Nachweise zu anderen Vermögenswerten
(zum Beispiel Sparbuch, Festgeld, weitere Konten) - Nachweise, dass ein Beratungsbedürfnis besteht
(zum Beispiel durch Schreiben, aus denen sich die Problematik ergibt)