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Wirtschaftliche Jugendhilfe

 Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dieser Bereich ist zuständig für die verwaltungsrechtliche und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungen: 

  • Berechnung und Bewilligung von Elternbeiträgen zum Besuch einer Kindertageseinrichtung, Hort oder Tagespflegestelle
  • Bearbeitung, Berechnung und Bewilligung von Differenzbeträgen/Geschwisterermäßigung nach Antragsstellung der Eltern
  • Übernahme von Betreuungs- oder sonstigen Kosten von ambulanten und teilstationären Erziehungshilfen
  • Vollzeitpflege - Zahlung von Pflegegeld
  • Übernahme der Heimkosten und der Kosten für betreutes Jugendwohnen
  • Geltendmachung von Ansprüchen des öffentlichen Jugendhilfeträgers gegenüber Kostenbeitragspflichtigen, anderen Sozialleistungsträgern sowie für Pflegekinder
  • Berechnung und Festsetzung von Kostenbeiträgen verpflichteter Personen
  • Finanzierung Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Beihilfenrichtlinie Vollzeitpflege und stationäre Hilfen

Fachberatung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege

  • fachliche Beratung der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sowie deren kommunale, freie und private Träger 
  • Mitwirkung im Betriebserlaubnisverfahren
  • Investionsförderung Landes-/Bundesförderprogramme
  • Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen
  • Fort-/Weiterbildung für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen

Regionales Fortbildungsprogramm Jugendhilfe

Sprachmentoren im Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung