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Anmeldung

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Verlängerung beantragen

Allgemeine Informationen

Maßnahmen an Kulturdenkmalen bedürfen grundsätzlich einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Ebenfalls genehmigungspflichtig ist die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Bauwerken oder garten- und landschaftsgestalterischer Anlagen in der Umgebung eines Kulturdenkmals. Andere Vorhaben in der Umgebung eines Kulturdenkmals sind genehmigungsbedürftig, wenn sich die bisherige Grundstücksnutzung ändern würde.

Nur wenn für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung notwendig ist, ersetzt diese die denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde holt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde mit ein.

Die Frist zur Ausführung denkmalschutzrechtlich genehmigter Maßnahmen, welche nicht innerhalb von drei Jahren begonnen oder länger als zwei Jahre unterbrochen worden sind, kann auf schriftlichen Antrag um bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Untere Denkmalschutzbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

  • Kulturdenkmal
  • Wiederherstellung oder Instandsetzung
  • Veränderung oder Beeinträchtigung in Erscheinungsbild oder Substanz
  • Versehen mit An- und Aufbauten, Aufschriften oder Werbeeinrichtungen
  • Entfernung aus seiner Umgebung
  • Zerstörung oder Beseitigung
  • Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Bauwerken oder garten- und landschaftsgestalterischer Anlagen in der Umgebung eines Kulturdenkmals

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die denkmalschutzrechtliche Genehmigung online oder schriftlich bei der zuständige Stelle.

Onlineantrag

Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:

  • als Privatperson (natürliche Person): ein Konto bei BundID - Anmeldung mit elektronischem Personalausweis erforderlich
  • als Organisation (juristische Person): ein Konto bei Mein Unternehmenskonto (MUK)

Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.

Schriftlicher Antrag

Können Sie den Onlineantrag nicht nutzen, verwenden Sie Vordrucke. Beachten Sie die Ausfüllhinweise. Den unterschriebenen Antrag reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen auf dem Postweg bei der zuständigen Stelle ein.

Prüfung und Bescheid

  • Über die Erteilung oder die Versagung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung entscheidet die Untere Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit der zuständigen Fachbehörde (Landesamt für Denkmalpflege/ Landesamt für Archäologie).
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Erteilung oder die Versagung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Antrag können Sie die Unterlagen bis zu einer Gesamtgröße von 70 MB hochladen, welche die zuständige Stelle zur Beurteilung Ihres Vorhabens benötigt und die sie zur Bearbeitung des Antrags braucht. Dies können sein:

  • Vollmachten
  • Pläne
  • Dokumentationen
  • Fotografien
  • Gutachten
  • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Im Einzelfall fordert die zuständige Stelle Unterlagen nach oder kann verlangen, dass der Antrag durch vorbereitende Untersuchungen ergänzt wird. Es empfiehlt sich, vorab mit der Denkmalschutzbehörde die Details zu besprechen.

Fristen

Erlöschen der Genehmigung

  • wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Genehmigungserteilung mit der Ausführung begonnen wird
  • wenn die Ausführung mehr als 2 Jahre unterbrochen wird

(Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)

Kosten (Gebühren)

  • Verfahrensgebühr: EUR 40,00 - 400,00
  • bei Zerstörung oder Beseitigung des Denkmals: EUR 40,00 - 600,00

Bearbeitungsdauer

2 Monate nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 26.03.2024