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Anmeldung

Großraum- und Schwerlasttransporte, Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Unternehmen einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.

Hinweis: Für Großraum- und Schwerlasttransporte müssen Sie besonders sorgfältig planen. Es wird empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.

Voraussetzungen

Um für den geplanten Transport eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung zu erhalten, muss dieser folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine Beförderung auf der Schiene und/oder auf dem Wasser kommt nicht in Frage.
  • Es stehen geeignete Straßen zur Verfügung. Die Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Tunnel) stehen dabei im Vordergrund.

Verfahrensablauf

Für die Beantragung der Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung steht Ihnen in Sachsen das Online-Verfahren "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)" zur Verfügung (unter "Formulare & Online-Dienste" - nach Ortsauswahl).

Erforderliche Unterlagen

  • eine von Ihnen unterschriebene Haftungserklärung
  • für die Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO (übermäßige Straßenbenutzung)
  • Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO

Die Behörde wird sich bei Ihnen melden, wenn weitere Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags nötig sind.

Kosten (Gebühren)

EUR 40,00 bis EUR 1.300,00 (aufwandsabhängig)

Rechtsgrundlage

  • § 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVZO) - Übermäßige Straßenbenutzung
  • § 46 Absatz 1 Nummern 2 und 5 StVO - Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
  • § 47 StVO - Örtliche Zuständigkeit
  • § 18 Absatz 1 StVO - Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • § 22 Absätze 2 bis 4 StVO - Ladung
  • § 32 StVZO - Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
  • § 34 StVZO - Achslast und Gesamtgewicht
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 2013)

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 24.11.2025

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

bis zu 2 Wochen

Hinweis: Bei größeren Transporten und damit verbundenen statischen Nachrechnungen kann die Bearbeitung auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.